Jubiläumsgabe

1. Für die Gewährung der Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen: a) österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute b) gemeinsamer Wohnort in Tirol seit mind. 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit c) bestehende eheliche Lebensgemeinschaft d) Jubelhochzeit ab dem 1. Juli 1973 2. Die Jubiläumsgabe beträgt anläßlich der "Goldenen Hochzeit" € 750,-- der "Diamantenen Hochzeit" € 950,-- der "Gnadenhochzeit" € 1.100,-- Der Antrag ist von den Eheleuten innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Gemeinde einzubringen.