Wohnkostenzuschuss mindestens 250 Euro: Die Höhe orientiert sich an den Einkommensgrenzen eines Haushaltes. Antragsberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung des Zuschusses.
Heizkostenzuschuss 250 Euro: Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison.
Kontaktmöglichkeiten: Land Tirol - Tiroler Hilfswerk
Tel. 0512 508 3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at)
weitere Informationen dazu: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
Antragsformulare können auch im Gemeindeamt abgeholt und abgegeben werden
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