Tirol-Zuschuss 2024

Sparschwein mit Geld

  • BezieherInnen des Tirol-Zuschuss 2023 erhalten automatisch ein Schreiben des Landes mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag (Angaben prüfen und online bestätigen oder selbstständig online ändern)
  • Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen sowie MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Tirol-Zuschuss 2023 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.
  • Anträge sollten – soweit möglich – mittels Onlineformular eingereicht werden: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
  • Anträge können auch via E-Mail oder per Post an das Tiroler Hilfswerk eingereicht werden.

Wohnkostenzuschuss mindestens 250 Euro: Die Höhe orientiert sich an den Einkommensgrenzen eines Haushaltes. Antragsberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung des Zuschusses.

 

Heizkostenzuschuss 250 Euro: Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison.

 

Kontaktmöglichkeiten: Land Tirol - Tiroler Hilfswerk

Tel. 0512 508 3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at


weitere Informationen dazu:  www.tirol.gv.at/tirolzuschuss


Antragsformulare können auch im Gemeindeamt abgeholt und abgegeben werden

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