NICHT ALLE VON UNS KÖNNEN GROSSE DINGE TUN ABER WIR ALLE KÖNNEN KLEINE DINGE MIT GROSSER LIEBE TUN

AVG

Diese Abkürzung steht für das „Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz“. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1991. Das Gesetz regelt u.a. die Zuständigkeit von Behörden, den Parteienverkehr, das Ermittlungsverfahren und Bescheide.

Der gesamte Gesetzestext findet sich hier.