NICHT ALLE VON UNS KÖNNEN GROSSE DINGE TUN ABER WIR ALLE KÖNNEN KLEINE DINGE MIT GROSSER LIEBE TUN

E-Government

Unter dem Begriff E-Government werden alle Amtsvorgänge verstanden, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden. Beispiele wären die elektronische Einreichung der Einkommenssteuererklärung oder die elektronische Anmeldung am Wohnort. In Zukunft könnten sich sogar Wahlen auf diesem Wege abwickeln lassen.